Heckenschnitt

und auf was Sie achten sollten!

Um die Gesundheit und Vitalität einer Hecke zu erhalten, muss regelmäßig ein Heckenschnitt durchgeführt werden. Wichtig ist es hierbei die bestehenden Gesetzesvorgaben einzuhalten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Entfernen sowie ein radikaler Rückschnitt von Hecken im Zeitraum von Anfang März bis Ende September, während der Brut- und Nistzeiten von Vögeln, eines jeden Jahres untersagt. 

 

In dieser Zeit sind trotzdem Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der jeweiligen Heckenpflanzen erlaubt. Bedingung ist die vorherige Überprüfung der Hecke auf Vogelnester. Sollte bei der Prüfung ein Vogelnest gefunden werden, ist der Heckenschnitt zu unterlassen! Wenn nicht, können wir loslegen!

 

Gern führen wir für Sie Form- und Pflegeschnitte, sowie Rückschnitte und Komplettentfernungen von Hecken durch. Hierbei beachten wir selbstverständlich alle geltenden Regelungen und Gesetze!

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